Die Schaltanlage soll die folgenden Ausführungsmerkmale aufweisen:
Ein Schaltfeld muss prinzipiell aus folgenden Schotträumen bestehen:
Die einzelnen Schotträume aus Stahlblech werden miteinander zu einem Schaltfeld verschraubt.
Die Zwischenwände zu den Nachbarfeldern sind immer doppelt auszuführen.
Türen, die Umhüllung der Niederspannungsschränke und seitliche Anlagenabschlusswände erhalten eine Pulverbeschichtung aus widerstandsfähigem Epoxydharzmaterial, alle anderen Bleche sind verzinkt.
Die komplette Kapselung sowie die Schottwände zwischen den einzelnen Schotträumen und Blenden müssen metallisch und geerdet sein.
Bei entsprechend ausgestatteten Schaltfeldern erlaubt die Kategorie der Betriebsverfügbarkeit LSC2, dass bei Zugang zum Anschlussraum eines Schaltfelds die Sammelschiene unter Spannung bleiben kann und alle anderen Schaltfelder der Schaltanlage normal betrieben werden können.
Generell muss die Druckentlastung der Schotträume im Falle eines Störlichtbogens nach oben erfolgen. Die Schaltanlage muss nach IEC 62271-200 störlichtbogengeprüft sein, alle Kriterien der Störlichbogenklassifikation IAC A FLR nach IEC 62271-200 erfüllen und somit eine universelle Aufstellung mit allseitigem Zugang erlauben.
Durch die Schottungsklasse PM (bzw. PI für Lasttrennschalter) ist sicherzustellen, dass bei Zugang zu den einzelnen Schotträumen immer nur geerdete Stahlbleche berührt werden können.
Die Anlage muss vor Ort ohne längere Abschaltung erweiterbar sein.
Zum Einsatz kommen wartungsfreie Vakuum-Leistungsschalter, so dass die Wartungsintervalle der Schaltanlage 10 Jahre betragen.
Die Schaltanlage ist auf eine Lebensdauer von über 30 Jahren auszulegen.
Die gesamte Schaltanlage ist gemäß den Vorschriften des örtlichen Energieversorgers (______) auszuführen.
Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeit: