Die Schaltanlage soll die folgenden Ausführungsmerkmale aufweisen:
Ein Schaltfeld muss prinzipiell aus den folgenden Schotträumen bestehen:
Die einzelnen Schotträume aus Stahlblech werden miteinander zu einem Schaltfeld verschraubt.
Die Zwischenwände zu den Nachbarfeldern sind immer doppelt auszuführen.
Türen und seitliche Anlagenabschlusswände erhalten eine Pulverbeschichtung aus widerstandsfähigem Epoxydharzmaterial, alle anderen Bleche sind verzinkt.
Die komplette Kapselung sowie die Schottwände zwischen den einzelnen Schotträumen und Blenden müssen metallisch und geerdet sein.
Die Kategorie der Betriebsverfügbarkeit LSC2B erlaubt bei entsprechend klassifizierten Schaltfeldern den Zugang zu Schotträumen während des Betriebs anderer, benachbarter Schotträume.
Die einzelnen Schotträume sind druckfest auszuführen, so dass im Falle eines inneren Fehlers (Störlichtbogen, ≤ 31,5 kA 1s) keine Löcher in den Schottwänden und keine Wiederzündungen in benachbarten Schotträumen entstehen.
Generell muss die Druckentlastung im Falle eines Störlichtbogens aller drei Schotträume nach oben erfolgen. Die Schaltanlage muss nach IEC 62271-200 störlichtbogengeprüft sein, alle Kriterien der Störlichbogenklassifikation IAC A FLR nach IEC 62271-200 erfüllen und somit eine universelle Aufstellung mit allseitigem Zugang erlauben.
Durch die Schottungsklasse PM ist sicherzustellen, dass bei Zugang zu den einzelnen Schotträumen immer nur geerdete Stahlbleche berührt werden können.
Die Anlage muss vor Ort ohne längere Abschaltung erweiterbar sein.
Zum Einsatz kommen wartungsfreie Vakuum-Leistungsschalter, so dass die Wartungsintervalle der Schaltanlage größer als 10 Jahre sind.
Die Schaltanlage ist auf eine Lebensdauer von über 30 Jahren auszulegen.
Die gesamte Schaltanlage ist gemäß den Vorschriften des örtlichen Energieversorgers (______) auszuführen.
Anforderungen bezüglich Nachhaltigkeit: