Die Schienenverteiler sind als bauartgeprüfte Niederspannungs-Schaltgeräte-Kombination gemäß IEC/EN 61439-1 und -6 in anschlussfertiger Ausführung zu liefern und zu montieren.
Nachfolgende Beschreibungen sind Kalkulations- und Vertragsbestandteile. Sie sind bei den Beschreibungen der Einzelanlagen und der Betriebsmittel, auch wenn sie nicht mehr im Detail erwähnt werden, zu berücksichtigen.
Der Schienenverteiler muss für den Energieübertragung, z. B. zwischen Transformator und Niederspannungshauptverteilung, für die Energieverteilung als flächendeckende Versorgung und sowohl für horizontale als auch für vertikale Installation geeignet sein.
Der Schienenverteiler muss aus standardisierten Systembausteinen bestehen wie:
- gerade Schienenkästen mit und ohne Abgangsstellen
- Einspeisekästen für Transformator-, Verteiler- und Kabeleinspeisungen
- Richtungsänderungen mit Winkel, versetztem Winkel, Knie, versetztem Knie, Z-Kästen und T-Kästen
- Abgangskästen und Abzweigkästen
- Zubehör
- Alle geraden Schienenkästen müssen in Längen bis max. 3m ab Werk lieferbar sein. Flexible Richtungsänderungen und Richtungsänderungen als Kabelverbindungen werden nicht zugelassen.
- Dehnungsausgleichskästen und Festpunkte sind nach Bedarf zu projektieren. Die Schutzart von Abgangskästen und Schienenkästen mit Abgangsstellen muss mindestens die Schutzart IP 55 erfüllen.
- Sämtliche Schienenkästen ohne Abgangsstellen und Kundenanschlüssen müssen die Schutzart IP 66 erfüllen.
- Die Schienenverteiler mit Abgangsstellen sind nach Bedarf mit Abgangskästen zu bestücken. Lage und Anzahl der Abgangsstellen müssen wählbar sein.
- Bei Bedarf muss es möglich sein, den Schienenverteiler mit einer nach EN 1366-3 zertifizierten, asbestfreien Brandschottung zur Wand oder Deckendurchführung auszurüsten, die wahlweise der Feuerwiderstandsklasse EI90 oder EI120 gemäß EN 13501 (Früher S90 und S120) entspricht.
- Bei Bedarf muss es möglich sein, den Schienenverteiler mit der Funktionserhaltklasse E60 oder E90 gemäß DIN 4102-12 anzubieten.
- Der Brandschutz für den Funktionserhalt ist vor Ort durch den Installateur zu montieren. Das Zertifikat für den Funktionserhalt ist dem Angebot beizulegen.
- Das Gehäuse besteht aus lichtgrau lackiertem Aluminium (RAL7035). Um eine hohe Effizienz im Ausschaltverhalten niedriger 1-poliger Kurzschlüsse zu gewährleisten müssen Systeme mit Gehäuse aus reinem Stahlblech mit einem zusätzlichen PE-leiter ausgeführt werden.
- Die Verbindung der einzelnen Systembausteine erfolgt durch Einhängen eines Hakens in einen Bolzen und Anziehen einer dem heutigen Stand der Technik entsprechenden wartungsfreien Bolzenklemme. Das für die Klemmverbindung notwendige Drehmoment von 50 Nm muss durch das Abscheren des äußeren Teils der Abreißmutter angezeigt werden. Die Abdeckung der Klemmverbindung kann nur angebracht werden nachdem der obere Kopf der Abreißmutter bei 50 Nm abgeschert ist. Die Schutzart der Klemmverbindung muss IP 66 betragen.
- Die Stromschienen müssen aus Aluminium oder Kupfer bestehen und über ihre gesamte Länge isoliert sein.
- An den Kontaktstellen sind die Aluminiumschienen mit Nickel und Zinn, die Kupferschienen mit Zinn beschichtet. Das Isolationsmaterial für Schienenleiter besteht aus Polyester.
- Die Leiterquerschnitte dürfen die in den technischen Daten angegebenen Werte nicht unterschreiten.
- Um eine hohe Verfügbarkeit auf dem weltweiten IEC Markt und eine vollständige Kompatibilität zu gewährleisten muss es möglich sein, das Schienenverteilersystem mit identischen Konstruktionsmerkmalen, mechanischen und elektrotechnischen Eigenschaften sowie identischen Qualitätsmerkmalen von verschiedenen Fertigungsstandorten zu fertigen und zu liefern. Die Produktion des Schienenverteilersystems an den verschiedenen Fertigungsstandorten muss damit nach identischen Prozessen gemäß einem einheitlichen Qualitätsmanagementsystem des Herstellers erfolgen.